Bauplanung

1. Dezember 2009

Zum Schweizer Volksentscheid gegen den Minarettbau nur soviel, wird eigentlich, falls die Schweizer sich in einem Volksentscheid für die Sterilisierung oder gar die Liquidierung ganzer Bevölkerungsteile aussprechen sollten, das Ganze dann auch erst 5-7 Jahre vom Europäischen Gerichtshof geprüft bevor die Umsetzung in der Praxis gestoppt wird?

Tipp für heute: Dem ‚Volk‘ gegenüber misstrauisch bleiben.

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11 Kommentare zu “Bauplanung”

  1. 01

    Mmmmmh das solltest doch du als Deutscher am besten wissen…

    Benji am 1. Dezember 2009 um 15:17
  2. 02

    Ebend! Bloß gab es damals noch keinen Europäischen Gerichtshof.

    Ahne am 1. Dezember 2009 um 16:54
  3. 03

    Einige linke Politiker erwägen ja diesen Schritt, die Minarett-Initiative gerichtlich für ungültig zu erklären (diese wurden von der Schweizerischen Volkspartei gleich als Volksverräter verunglimpft). Aber wenn der Volksentscheid von aussen, vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt wird, bevor die Schweizer von sich aus diesen Entscheid rückgängig machen können, wäre dies für die Schweizerische Volkspartei und deren EU-feindlichen und Rassistischen folge Initiativen ein grosser Gewinn. Ich habe das Gefühl, dass die SVP genau so eine Reaktion will, um in der nächsten Regierungswahl als einzig Partei zu glänzen, die wirklich auf die Bedürfnisse der Bevölkerung Rücksicht nimmt. Leider hat dies bis jetzt immer geklappt…

    (Ich komme übrigens aus der Schweiz und habe gegen ein Verbot von Minaretten gestimmt.)

    Benji am 2. Dezember 2009 um 09:26
  4. 04

    Das ist kein Witz: Mich würde interessieren was Gott dazu zu sagen hat.

    alex am 2. Dezember 2009 um 13:01
  5. 05

    @ Benji: Deine Ausführungen sind interessant. Allerdings gab es in Deutschland schon mal eine Zeit, wo bürgerliche Parteien aus Sorge um Wahlgewinne der Rechten diesen inhaltlich immer näher gekommen sind. Mich würde allerdings wirklich mal interessieren, ob es in der Schweiz theoretisch möglich wäre ein Volksbegehren sagen wir mal für die Sterilisierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise Sexualstraftäter, anzuschieben. Und übrigens dein Kürzel ch. am Ende verrät dein Aufenthaltsland.

    Ahne am 2. Dezember 2009 um 14:16
  6. 06

    @ alex: Frag ihn doch mal. Ick werds uff alle Fälle tun.

    Ahne am 2. Dezember 2009 um 14:17
  7. 07

    @Ahne: Aber in dieser Zeit wurde in Deutschland auch die Dolchstosslegende verbreitet. Doch besteht die Tendenz dass die linken und bürgerlichen Parteien versuchen mit Ausländerfeindlicher Politik Stimmen zu gewinnen. Es ist für die machtorientierten Parteien einfacher, das gleiche populäre Geschrei zu wiederholen, anstatt den Bürgern vor den Kopf zustossen und versuchen, diese zum Denken zu animieren.

    Ausserdem wird eine Volksinitiative nur dann von der Regierung abgelehnt, wenn sie gegen ein zwingendes Völkerrecht verstösst.

    Benji am 2. Dezember 2009 um 15:15
  8. 08

    @ Benji: Alles klar. Und zwingendes Völkerrecht heißt dann wahrscheinlich die UNO-Menschenrechtscharta. Und die Verfassung in der Schweiz? Gibt es da gar keinen Artikel, der eine Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen auf Grund von Religion, Herkunft und Geschlecht verbietet? Und was ist, wenn durch Volksentscheid etwas in die Verfassung aufgenommen werden soll, was einem anderen Verfassungsartikel widerspricht? Ich weiß, ich könnte das sicherlich alles im Netz rausfinden, aber so ist es irgendwie spannender.

    Ahne am 2. Dezember 2009 um 15:37
  9. 09

    @Ahne: In der Schweizer Verfassung sind natürlich die Menschenrechte auch verankert. Daher denke ich ist es nicht möglich, mit einer Volksinitiative eine Minderheit extrem zu diskriminieren, da dies ja gegen die Auflagen einer Initiative verstösst. Die Minarett-Initiative z.B. diskriminiert zwar die Muslimen beim Bau einer Moschee, hindert diese aber nicht an der Ausübung ihrer Religion und verstösst daher nicht gegen die Menschenrechte.
    Die Schweiz war ja nie das Vorbild bei der Einhaltung der Menschenrechte. So wurde das Frauenstimmrecht erst 1971 eingeführt und in den Kantonen Appenzell Innerr- und Ausserrhoden erst 1989/90.

    Benji am 2. Dezember 2009 um 16:18
  10. 10

    @ Benji: Danke.

    Ahne am 2. Dezember 2009 um 20:32
  11. 11

    Nun, das ist wohl alles Auslegungssache.
    Ihr ganzen Unschweizer, ihr dürft zwar poppen, aber keine Kinder kriegen. Menschenrechtlich doch völlig unbedenklich, oder?

    nomadyss am 3. Dezember 2009 um 12:09

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