Gruppenzone
15. November 2024
Das Amt Seelow-Land, im Landkreis Märkisch-Oderland gelegen, hat rote Warnschilder aufstellen lassen auf denen in weiß steht „Achtung! Wolfsgebiet!“ Darunter in Stichpunkten:
- Betreten nur in Gruppen
- Kinder beaufsichtigen
- Hunde anleinen
„Hunde anleinen“ verstehe ich ja. „Kinder beaufsichtigen“, gut, nicht unbedingt verkehrt. Nicht wegen des Wolfes, aber allgemein, so ein Kind könnte in einen See plumpsen, sich verlaufen oder einen grünen Pilz roh essen, weil der lustig aussieht. Kommt eben darauf an, wie gut ein Kind vorbereitet wurde, auf das Leben außerhalb der eigenen vier Wände. Aber „Betreten nur in Gruppen“? Wer hat sich das denn ausgedacht? Ist es gestattet so etwas in die Öffentlichkeit zu stellen? Sehe vor meinem inneren Auge eine gesetzestreue Oma, die vor dem Schild steht und nicht weiß, was sie jetzt tun soll. Warten, bis andere Menschen vorbeikommen, die auch in ihre Richtung wollen? Mit denen sie eine Gruppe bilden könnte? Aber wenn die im Wald woandershin abbiegen wollen als sie? Muss sie dann mit denen mitgehen? Oh, oh.
Tipp für heute: In Schilder-Fabriken investieren, läuft.
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